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A

Ansprechpartner

  • Janine von Gordon: Mietabrechnungen, Zahlungsverkehr, Verträge und Kündigungen
  • Lisette Behme: Einhaltung der Bauvorschriften und Verkäufe der Dauerplätze mit Mobilheimen
  • Maria Swiontkowski: Platzbegehungen, bauliche Maßnahmen, Verkäufe der Dauerplätze mit Wohnwagen

B

Baumaßnahmen

  • Sind nur in Saison II und III gestattet. Einzelfallentscheidungen nach Rücksprache mit Maria (Wohnwagen) oder Lisette (Mobilheime) u.U. möglich.

Besucher

  • DG können das ganze Jahr über eine Besucherkarte erwerben. Es wird immer die komplette Jahresgebühr fällig. Für das Folgejahr muss die Kündigung bis zum 30.09. eingehen. Gäste melden sich bitte telefonisch oder per Mail bei Maria.
  • Besucher können auch vor Ort angemeldet und tageweise bezahlt werden. Dies ist an der Rezeption möglich. Hierfür bitte eine zusätzliche Rechnung öffnen und nach der Bezahlung die Rechnung bitte direkt schließen.
  • Besuch setzt voraus, dass ein Haupt- oder Mitmieter vor Ort ist.

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F

Finanzamt

  • Mobilheimbesitzer müssen Grundsteuer an das Finanzamt zahlen (Eigentum auf Fremdem Grund). Aktuell kommt es vermehrt zu Rückfragen bezüglich der Flurstücknummer. Hier müssen die Gäste einfach ihre Platznummer eintragen. Falls noch nach der Gemarkung gefragt wird, lautet diese „Wietzendorf“. Alle anderen Unklarheiten sind durch den Gast bitte mit dem Finanzamt zu klären.

Freie Dauerplätze

  • Derzeit stehen uns keine freien Dauerplätze zur Verfügung. Interessenten können sich im September noch einmal bei uns melden, um zu erfahren, ob wir für das Folgejahr eine Warteliste eröffnen.

G


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Kündigung

  • Der Mietvertrag muss spätestens zum 30.09. gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
  • Kündigungen im laufenden Jahr sind zum 01.04. möglich. Hier erhält der Gast 50% der Jahresmiete zurück. Kündigungen zum 01.07. sind ebenfalls möglich, der Gast bekommt hier 1/3 der Jahresmiete erstattet.
  • Bei Kündigungen nach dem 01.07. ist die volle Jahresmiete zu zahlen. Ebenso verhält sich die Staffelung bei Verkäufen mit Platzübernahme im laufenden Jahr.

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Mieter

  • 2 Erwachsene Personen sowie max. 6 Kinder bis zum 30. Lebensjahr fallen in den Mietvertrag.

Mitmieter

  • Es können bis zu 6 Mitmieter (Verwandte 1. und 2. Grades + Schwiegerkinder) angemeldet werden. Dies kann das ganze Jahr über erfolgen. Allerdings wird immer die komplette Jahresgebühr berechnet.
  • Mitmieter sind berechtigt, den Platz auch ohne den Hauptmieter zu nutzen und können ebenfalls Besucher anmelden.
  • Um Mitmieter anzumelden, wenden sich die Gäste bitte per Mail an dauergaeste@suedsee-camp.de. Die Anmeldung erfolgt formlos mit den Namen und Geburtsdaten der Mitmieter.
  • Sollen Mitmieter aus dem Vertrag gestrichen werden, muss eine Kündigung bis zum 30.09. für das Folgejahr ebenfalls schriftlich erfolgen.

Märchenwald

  • Der Märchenwald ist komplett leer, wird vorübergehend für die Urlaubsgäste verwendet. Wann genau mit der Sanierung begonnen wird, steht heute noch nicht fest.

N


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Platzübernahme im laufenden Jahr

  • Der Gast zahlt bei Platzübernahme im laufenden Jahr vor dem 01.07. die komplette Jahresmiete.
  • Bei Übernahme ab dem 01.07. 2/3 der Jahresmiete, Übernahme ab dem 01.10. 1/3 der Jahresmiete.

Q


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Rechnungen schließen

  • Zusätzliche Rechnungen für z.B. Besucher / 2. Schrankenkarte usw. müssen bitte direkt geschlossen werden. Sollte mal versehentlich eine Rechnung auf den Platz geschrieben worden sein, bitte nicht schließen, sondern eine kurze Mail an Dauergaeste@ mit der Gastnummer.

S


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Verkäufe Wohnwagen mit Platzübernahme

  • Der Gast meldet sich telefonisch oder per Mail bei uns, um seine Verkaufsabsicht mitzuteilen.
  • Maria besichtigt den Platz, prüft die Verkaufsfähigkeit (Einhaltung der Bauvorschriften, aktuelle Gasprüfung usw.) und macht Fotos von dem Wohnwagen.
  • Bei Zustimmung unsererseits erhält der Gast von uns einen Vermittlungsvertrag. Sobald dieser ausgefüllt und vom Gast unterschrieben bei uns vorliegt und ein Schlüssel vom Objekt übergeben wird, schreibt Maria den Wohnwagen auf der Homepage aus und erstellt die Aushänge.
  • Wohnwagen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht mit Platzübernahme verkauft werden. Der Nachweis muss mit der Zulassungsbescheinigung erbracht werden.

Verkäufe Mobilheime mit Platzübernahme

  • Gleiche Vorgehensweise wie oben, allerdings ist Lisette zuständig.
  • Für die Vermittlung berechnet der SSC eine Gebühr in Höhe von 10% des tatsächlichen Verkaufspreises.

Verkaufsobjekte

  • Alle zum Verkauf angebotenen Objekte sind in der Liste „laufende Maklerverträge“. Sollte dies mal nicht der Fall sein, das Objekt ist aber auf unserer Homepage ausgeschrieben, steht es aktuell auch noch zum Verkauf und es können Besichtigungstermine vereinbart werden.
  • Eine Info an Janine oder Maria ist nötig, um das Objekt schnellstmöglich in die Liste nachzutragen.

Vermietung an Dritte

  • Eine Vermietung an Dritte ist generell NICHT gestattet.

W


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Zweite Schrankenkarte

  • Die zweite Schrankenkarte kann an der Rezeption das ganze Jahr über erworben werden, jedoch wird immer die komplette Jahresgebühr berechnet.
  • Hierfür bitte eine zusätzliche Rechnung öffnen (nicht auf den Platz buchen) und unter Artikelnr. 5120 abrechnen. Die Rechnung nach der Bezahlung bitte direkt schließen.
  • Beim Anlegen der Schrankenkarte, bitte darauf achten, das Gültigkeitsdatum einzutragen (bis 31.12.) sowie bei „gehört zur Buchung“ „zusätzliche Rechnung“ auszuwählen.
  • Die zweite Karte sollte im System auch diesen Zusatz bekommen, also hinter dem Namen den Zusatz „2. Karte“ händisch eintragen.
Last updated vor 3 Monaten
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