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Allgemeine Regeln

  • Hunde sind nicht erlaubt am Strand, im See, auf den Spielplätzen und in den Mietobjekten (außer Chalets vom Typ 2 Hausnr. 21 – 33 und 10a).
  • Auf dem gesamten Südsee-Camp (SSC) sind Hunde an der Leine zu führen.
  • Freilauf nur auf dem Hundespielplatz neben dem Hochseilgarten gestattet.
  • Verunreinigungen müssen entfernt werden! Kotbeutelspender befinden sich an verschiedenen Stellen auf dem Platz.

Kotbeutelspender-Standorte

  • Einfahrt I bei der Schranke
  • Müllentsorgungsstelle Nähe Camper's Inn
  • Wrogewald nördlich von Waschhaus III
  • Waschhaus II Richtung Tannengrund
  • Einfahrt II hinter der Schranke auf der linken Seite
  • Ecke Sommerland
  • Übernachtungsoase

Schlüssel für Außentore

  • Schlüssel können gegen Pfand in der Rezeption ausgeliehen werden:

    • Artikel 9952115: „5021 Torschlüssel + 10,00 Euro Pfand“
    • Artikel 52219: „5022 Torschlüssel ./. 10,00 Euro Pfand“

Hundespielplatz

Der Hundespielplatz befindet sich neben dem Hochseilgarten. Es handelt sich um ein vollumzäuntes Freilaufgelände von 2.000 m², das zum Spielen und Toben einlädt.

Hundewaschräume

  • Waschhaus VII im Sommerland
  • Waschhaus VIII am Reiterhof

Mietobjekte

  • Hunde sind nur in den Chalets Typ 2 im Schwanensee erlaubt.

  • In allen anderen Mietobjekten sind Hunde nicht gestattet.

  • Hunde dürfen auch nicht im Vorzelt schlafen.

  • Kostenpflichtig: Bei der Buchung müssen folgende Artikel eingetragen werden:

    • Artikel 3012: „Hund Chaletvermietung“
    • Artikel 9086: „Endreinigung Chalet Haustier“
  • Online sind Chalets mit bis zu zwei Hunden/Haustieren buchbar.

Last updated vor 3 Monaten
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