Allgemeine Regeln
- Hunde sind nicht erlaubt am Strand, im See, auf den Spielplätzen und in den Mietobjekten (außer Chalets vom Typ 2 Hausnr. 21 – 33 und 10a).
- Auf dem gesamten Südsee-Camp (SSC) sind Hunde an der Leine zu führen.
- Freilauf nur auf dem Hundespielplatz neben dem Hochseilgarten gestattet.
- Verunreinigungen müssen entfernt werden! Kotbeutelspender befinden sich an verschiedenen Stellen auf dem Platz.
Kotbeutelspender-Standorte
- Einfahrt I bei der Schranke
- Müllentsorgungsstelle Nähe Camper's Inn
- Wrogewald nördlich von Waschhaus III
- Waschhaus II Richtung Tannengrund
- Einfahrt II hinter der Schranke auf der linken Seite
- Ecke Sommerland
- Übernachtungsoase
Schlüssel für Außentore
Schlüssel können gegen Pfand in der Rezeption ausgeliehen werden:
- Artikel 9952115: „5021 Torschlüssel + 10,00 Euro Pfand“
- Artikel 52219: „5022 Torschlüssel ./. 10,00 Euro Pfand“
Hundespielplatz
Der Hundespielplatz befindet sich neben dem Hochseilgarten. Es handelt sich um ein vollumzäuntes Freilaufgelände von 2.000 m², das zum Spielen und Toben einlädt.
Hundewaschräume
- Waschhaus VII im Sommerland
- Waschhaus VIII am Reiterhof
Mietobjekte
Hunde sind nur in den Chalets Typ 2 im Schwanensee erlaubt.
In allen anderen Mietobjekten sind Hunde nicht gestattet.
Hunde dürfen auch nicht im Vorzelt schlafen.
Kostenpflichtig: Bei der Buchung müssen folgende Artikel eingetragen werden:
- Artikel 3012: „Hund Chaletvermietung“
- Artikel 9086: „Endreinigung Chalet Haustier“
Online sind Chalets mit bis zu zwei Hunden/Haustieren buchbar.
Last updated vor 3 Monaten
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